Organisation
Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt und ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist zuständig für:
- Änderungen der Satzung,
- Festsetzung der Aufnahmegebühr, der Kaution und der Mitgliedsbeiträge,
- Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,
- Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands,
- Wahl des Kassenprüfers,
- Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes und die Entlastung des Vorstands,
- Beschlussfassung zu Anträgen,
- Auflösung des Vereins.
Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und ist zuständig für:
- die Organisation des Vereins,
- die Abrechungen, eine solide finanzielle Situation und eine zukunftsfähige Finanzstrategie,
- den Kauf und Verkauf von Autos,
- das Organisieren von Stellplätzen,
- die Mitgliederverwaltung,
- eine funktionierende IT-Infrastruktur,
- die Kommunikation mit der Gemeinde und anderen Gesprächspartnern.