Organisation

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

Die Mitgliederversammlung findet einmal im Jahr statt und ist das oberste Organ des Vereins. Sie ist zuständig für:

  • Änderungen der Satzung,
  • Festsetzung der Aufnahmegebühr, der Kaution und der Mitgliedsbeiträge,
  • Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,
  • Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands,
  • Wahl des Kassenprüfers,
  • Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichtes und die Entlastung des Vorstands,
  • Beschlussfassung zu Anträgen,
  • Auflösung des Vereins.

Der Vorstand besteht aus mindestens drei Mitgliedern und ist zuständig für:

  • die Organisation des Vereins,
  • die Abrechungen, eine solide finanzielle Situation und eine zukunftsfähige Finanzstrategie,
  • den Kauf und Verkauf von Autos,
  • das Organisieren von Stellplätzen,
  • die Mitgliederverwaltung,
  • eine funktionierende IT-Infrastruktur,
  • die Kommunikation mit der Gemeinde und anderen Gesprächspartnern.
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